Testamente

Eine Entscheidung, die in die Zukunft wirkt!

Ihr Erbe setzt bleibende Zeichen!

Ein Testamentsversprechen hilft uns,
Natur langfristig sichern zu können!

Menschen, die sich mit einem Erbe für den Erhalt der Natur einsetzen möchten, können die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide in Form eines Testamentes unterstützen. Sie helfen uns damit, eine einmalige Kulturlandschaft wie die der Lüneburger Heide auch für kommende Generationen langfristig zu sichern.

Mit dem eigenen Tod beschäftigen wir uns nicht gerne. Doch nur wer bereits zu Lebzeiten rechtswirksam bestimmt, was mit seinem Nachlass geschieht, trifft eine Entscheidung, die in die Zukunft wirkt! Der Verein Naturschutzpark e.V. (VNP), aus dem die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide im Jahr 2002 hervorging, war in seiner über 100-jährigen Geschichte auf Mäzene und Stifter angewiesen. Seit 1909 haben immer wieder bedeutende Persönlichkeiten Geld gestiftet, die den Erhalt einmaliger Landschaften und Baudenkmäler erst möglich gemacht haben. Die Reihe dieser in die Zukunft blickenden und wirkenden Personen reicht von Pastor Bode über Prof. Thomsen bis hin zum langjährigen Vorsitzenden des VNP, Dr. h.c. Alfred Toepfer.

Mit Blick auf unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen bedenken immer mehr Menschen die Stiftung Naturschutzpark in ihrem Testament. Wir sind dafür sehr dankbar – besonders in Zeiten, da öffentliche Zuschüsse aufgrund der knapper werdenden Etats gekürzt oder ganz gestrichen werden müssen. Der Gemeinsinn in unserer Gesellschaft bekommt auch vor diesem Hintergrund eine immer größere Bedeutung. Erbschaften und Vermächtnisse durch ein Testament können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.

Mit größter Sorgfalt setzen wir die unserer Stiftung Naturschutzpark anvertrauten Mittel im Sinne der Vorstellungen und Wünsche unserer Stifter im Rahmen unserer satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele ein. Ihr letzter Wille wird gewissenhaft umgesetzt. Die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide wählt nur Anlageformen, die größtmögliche Sicherheit bieten. Ihr Kapital wird möglichst ertragbringend und werterhaltend angelegt. Vor allem dürfen Sie wissen: Ihr materieller Besitz ist in vertrauensvollen Händen und wird über Ihren Tod hinaus dort eingesetzt, wo es Ihnen schon heute wichtig ist – und wofür Sie sich vielleicht Zeit Ihres Lebens engagiert haben.

Wir stehen Ihnen natürlich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und würden uns freuen, wenn wir mit Ihrer Hilfe rechnen dürfen!



Warum eigentlich ein Testament?

Mit Ihrem Erbe können Sie blühende Denkmäler setzen...

Viele von uns denken: „Meine Erben kennen mich und wissen genau, was mir am Herzen liegt. Ich kann mich darauf verlassen, dass sie meinen Nachlass in meinem Sinne verwenden werden.“ Leider aber ist das nicht immer der Fall. Denn: wenn Sie kein gültiges Testament hinterlassen oder keinen Erbvertrag abgeschlossen haben, tritt nach Ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Diese macht nicht zwingend den zu Ihrem Erbe, den Sie gerne in dieser Rolle sehen würden.

Nicht selten schlägt ein möglicher Erbe eine zunächst reizvoll erscheinende Erbschaft aus, um der Erbschaftssteuer zu entgehen – die er möglicherweise gar nicht bezahlen kann. Gesetzliche Erben sind nicht immer in der Lage, den aus einer Erbschaft resultierenden Verpflichtungen nachzukommen. Der Erbe hat eine moralische Verantwortung, die auch zu einer Belastung werden kann.

Durch ein Testament können Sie Ihren Nachlass so regeln, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

Oftmals ungewollte Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge lassen sich durch eine letztwillige Verfügung vermeiden, da diese der gesetzlichen Erbfolge vorgeht. Auch vermeiden Sie mit Ihrem Testament viele Unsicherheiten, Streitereien und erhebliche Kosten.

Sie können in Ihrem Testament nicht nur natürliche Personen, sondern auch rechtsfähige Körperschaften wie Vereine oder Stiftungen bedenken. Der Vorteil: eine gemeinnützige Einrichtung als Erbe ist von der Erbschaftssteuer befreit und Ihr Vermögen kommt ohne Abzüge dem von Ihnen gewünschten Zweck zugute.



Warum sollte ich die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide in meinem Testament bedenken?

Sonnenaufgang auf dem "Hanstedter Töps"...

Viele Beweggründe sprechen dafür, eine gemeinnützige Organisation wie die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide testamentarisch zu bedenken:

  • Sie möchten dafür Sorge tragen, dass Ihr Vermögen oder ein Teil davon zur langfristigen Erhaltung der Kulturlandschaft Lüneburger Heide mit seinen zahlreichen Bau- und Bodendenkmälern und der dauerhaften Sicherung des Kerngebietes im Nationalpark Hohe Tauern beiträgt.
  • Oder Sie haben keine lebenden Verwandten als gesetzliche Erben. In diesem Fall würde Ihr Vermögen an den Staat fallen.
  • Oder Sie haben keine nahen Angehörigen, denen Sie Ihr Erbe gerne und guten Gewissens überlassen möchten.
  • Oder Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Haus und Ihr Inventar nicht unsachgemäß veräußert werden und Ihr Vermögen und Ihr Andenken gewürdigt und gepflegt werden.
  • Vielleicht möchten Sie aber auch durch eine Zuwendung an die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide in Erinnerung bleiben und ein dauerhaftes Zeichen setzen.

Ihr Vermächtnis ist der Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide Ansporn und Verpflichtung zugleich!



Wer hilft mir in Fragen des Erbrechts weiter?

Setzen auch Sie ein Denkmal im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide...

Nicht nur bei beim Aufsetzen eines Testamentes, bei Erbauseinandersetzungen oder Klagen auf den Pflichtteil, sondern grundsätzlich bei erbrechtlichen Fragen sind Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner.

Sie finden im Download-Bereich eine Liste der Rechtsanwalts-Kammern, die Ihnen einen Rechtsanwalt in Ihrer Region nennen können.



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